Die Räumlichkeiten der Grundschulen des Grundschulsprengels Auer können sowohl während des Schuljahres als auch während der Sommermonate für außerschulische Tätigkeiten genutzt werden.

Vereine, Organisationen und Privatpersonen können ihr Ansuchen um Benutzungsgenehmigung für Tätigkeiten, die während der Sommermonate in den Räumlichkeiten der Grundschulen stattfinden, bis spätestens 30. April d. J. einreichen. Für Tätigkeiten, die während des nächsten Schuljahres stattfinden, müssen die Gesuche hingegen innerhalb 15. Juni d. J. eingereicht werden.

Für kurzfristig organisierte Veranstaltungen kann auch während des Schuljahres, jedoch wenigstens 14 Tage vor Beginn der Benutzung, angesucht werden.

 

Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote

Richtlinien für die Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote

Allgemeine Bestimmungen

  • Die Freistellung vom Unterricht für anerkannte Bildungstätigkeiten erfolgt während der Stunden der Pfichtquote.
  • Die Schüler/innen können für maximal 34 Stunden vom Unterricht befreit werden.
  • Die Angebote können sich an folgenden Bereichen orientieren: Musik, Sport, Kultur, Kunst, Soziales)
  • Das Bildungsangebot umfasst im Zeitraum vom 1. September bis 15. Juni die Mindestanzahl von 34 Stunden.
  • Der regelmäßige Besuch der Angebote ist verpflichtend.
  • Die außerschulischen Bildungsträger führen eine Präsenzliste.
  • Die außerschulischen Bildungsträger übermitteln der Schule die Bestätigung über den regelmäßigen Besuch der anerkannten Tätigkeit.
  • Die Träger sind verpflichtet, unregelmäßigen Besuch oder eine Unterbrechung der Tätigkeit sofort der Schule zu melden.
  • Bei Unregelmäßigkeiten kann die Freistellung jederzeit widerrufen oder für das folgende Schuljahr abgelehnt werden.
  • Der Schule und der öffentlichen Hand entstehen durch die Anerkennung der außerschulischen Bildungsangebote keine zusätzlichen Kosten.
  • Die Schule haftet in keiner Weise bei Unfällen beim Besuch der Angebote der akkreditierten Bildungsträger.


Qualitätskriterien

  • Übereinstimmung der Bildungstätigkeit mit dem allgemeinen Bildungsauftrag der Unterstufe, den Rahmenrichtlinien des Landes
    und dem Schulprogramm des Grundschulsprengels Auer.
  • Organisierte, regelmäßige Tätigkeit mit definierter Zielsetzung.
  • Klarheit und Transparenz über den Bildungsträger hinsichtlich Rechtsstatus und Organisationsform.
  • Transparenz über die Leiterinnen und Leiter der außerschulischen Bildungstätigkeiten und deren Qualifikation.
  • Mehrjährige Tätigkeit im entsprechenden Bildungsbereich.
  • Die Tätigkeit des Vereins ist nicht gewinnorientiert.


Organisatorische Bestimmungen

  • Die Anträge um Akkreditierung müssen innerhalb 31. März eines jeden Jahres in der Direktion des Grundschulsprengels Auer eingereicht werden.
  • Der Schulrat  begutachtet und genehmigt die Gesuche um Aufnahme in das Schulregister der akkreditierten Bildungsträger.
  • Die Akkreditierung gilt bis auf Widerruf der Schule oder des Antragstellers.
  • Die Eltern stellen den Antrag um Freistellung innerhalb 31. Mai eines jeden Jahres.
  • Der Antrag kann innerhalb 1. September des Jahres zurückgezogen werden.
  • Die Schule stellt sowohl den Antragstellern als auch den Eltern die notwendigen Formulare zur Verfügung.
  • Die Bestimmungen, Kriterien und alle Formulare werden auf der Homepage der Schule veröffentlicht.
Antrag um Akkreditierung (Formular)

zum Download verfügbar

Besuchsbestätigung (Formular)

zum Download verfügbar