Die Gremien im 
Grundschulsprengel Auer

Organigramm

Der Schulrat

Der Schulrat ist das Verwaltungsorgan des Sprengels und besteht aus der Schulführungskraft, sechs Lehrpersonen, sechs Eltern und der Schulsekretärin. Der Schulrat bleibt drei Jahre im Amt, beschließt den Haushalt und die Verwendung der Geldmittel und trifft Entscheidungen bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebs. Der/die Vorsitzende des Elternrates sowie der/die Vertreter/in der Schule im Landesbeirat der Eltern werden zu den Sitzungen des Schulrates eingeladen und können mit beratender Funktion daran teilnehmen.

Das Lehrerkollegium

Das Lehrerkollegium besteht aus allen Lehrpersonen sowie den Mitarbeitern/innen für Integration, die an der Schule Dienst leisten. Den Vorsitz führt die Schulführungskraft. Das Lehrerkollegium fasst Beschlüsse zur Didaktik und Organisation des Unterrichts, es sichert die schulische Qualität durch Fortbildung und Evaluation.

Der Klassenrat

Der Klassenrat setzt sich aus der Schulführungskraft, aus zwei ElternvetreterInnen und den Lehrpersonen der Klasse zusammen. Es gibt Klassenratssitzungen mit ElternvetreterInnen und ohne ElternvetreterInnen. Im Klassenrat mit ElternvetreterInnen werden organisatorische und pädagogische Themen der Klasse behandelt. Der Klassenrat ermöglicht eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern.

Das Leitungsteam

Das Leitungsteam besteht aus der Schulführungskraft und vier Lehrpersonen, die von der Schulführungskraft mit Zustimmung des Lehrerkollegiums ernannt werden.

Das Leitungsteam hat grundsätzlich folgende Aufgaben:

  • Bildungsprozesse an den Schulen kritisch betrachten und analysieren
  • weitere Entwicklungen vordenken
  • schulische Entscheidungen vorbereiten und mitgestalten

Das Leitungsteam trifft sich regelmäßig. Es kann von der Schulführungskraft oder von mindestens zwei der Mitglieder einberufen werden.

Die Schulstellenleiter/innen

Die Schulstellenleiter/innen sind das Bindeglied zwischen Schulführungskraft und Schulstelle. Sie sorgen für einen geordneten Ablauf des Schulalltags an ihrer Schulstelle und pflegen den Kontakt zu den öffentlichen Behörden. Sie werden auf Vorschlag der Lehrpersonen der Schulstelle von der Schulführungskraft ernannt. An jeder Schulstelle können sich auch mehrere Lehrpersonen die Aufgaben des Schulstellenleiters teilen.

Die Schulstellenleiter/innen:

  • sorgen für den Informationsaustausch zwischen der Direktion und der Schulstelle
  • organisieren die Ersetzung abwesender Lehrpersonen in unvorhergesehenen und dringlichen Fällen
  • führen unmittelbare Maßnahmen in Notsituationen durch
  • verwahren die Lehrmittel sowie das technische und wissenschaftliche Material
  • pflegen die Beziehungen zu den örtlichen Behörden und zur Schulgemeinschaft

Die Schulstellenleiter/innen treffen sich mehrmals im Jahr mit der Schulführungskraft zu einer gemeinsamen Sitzung. Diese Sitzungen werden normalerweise von der Schulführungskraft einberufen, können aber auch von mindestens zwei Schulstellenleitern/innen beantragt werden.

Koordinatoren/innen

Die Koordinatoren/innen übernehmen wichtige Aufgaben in der Umsetzung des Dreijahresplans des Bildungsangebotes. Die Koordinatoren/innen werden von der Schulführungskraft auf Vorschlag des Lehrerkollegiums ernannt.

Die Arbeitsgruppen (AG)

Verschiedene Arbeitsgruppen, die zum Teil von Koordinatoren/innen geleitet werden, widmen sich einzelnen Schwerpunkten. Die Arbeitsgruppen erhalten ihre Aufträge von der Schulführungskraft und spiegeln ihre Arbeitsergebnisse dem Lehrerkollegium zurück, welches diese nach einschlägigen Entscheidungsprozessen entsprechend berücksichtigt.

Die Fachgruppen/Jahrgangsgruppen

In den Fachgruppen und Jahrgangsgruppen werden Schwerpunkte festgelegt, Erfahrungen ausgetauscht, die Einführung neuer Lehr- und Lernmethoden besprochen und deren Umsetzung reflektiert. Sie werden je nach Bedarf gebildet und von den FachgruppenleiterInnen oder von der Schulführungskraft einberufen. Sie treffen sich mindestens zweimal innerhalb eines Schuljahres. Sie können auch von externen Referenten begleitet werden.

Didaktische Systembetreuer/innen

An jeder Schulstelle gibt es didaktische Systembetreuer/innen, die für das Funktionieren der EDV-Anlagen, für die Didaktik und den Einsatz der Informationstechnologie im Unterricht zuständig sind. Sie sind außerdem das Bindeglied zwischen der Schule und dem Techniker des technischen Wartungsdienstes.

Bibliothekare/innen

An jeder Schulstelle wird eine Lehrperson als Verantwortliche der jeweiligen Schulstellenbibliothek ernannt. Außerdem gibt es mindestens einen Verantwortlichen für die Direktionsbibliothek. Die didaktischen Bibliothekare/innen setzen sich schulstellenübergreifend besonders für die Förderung der Lesekompetenzen ein. Für diese Tätigkeit ist eine Freistellung vorgesehen.

Der/die Arbeitsschutzbeauftragte

Der/die Beauftragte für Arbeitsschutz ist die interne Bezugsperson im Schulsprengel für Fragen der Arbeitssicherheit.

Notfalleinsatzgruppe

An jeder Schulstelle gibt es Lehrpersonen, die in den Bereichen „Erste Hilfe“ und „Brandschutz“ ausgebildet sind und die im Notfall die notwendigen Maßnahmen treffen können.

Vertreter/innen im Bibliotheksbeirat und Kindergartenbeirat

In alle Bibliotheks- und Kindergartenbeiräte der Gemeinden, die zum GSP Auer gehören, wird jeweils eine Lehrperson entsandt.

Das Dienstbewertungskomitee

Das Dienstbewertungskomitee besteht aus der Schulführungskraft und drei Lehrpersonen. Es bewertet Lehrpersonen im Berufsbildungs- und Probejahr.

Der Elternrat

Der Elternrat des GSP Auer setzt sich aus allen gewählten Elternvertretern/innen zusammen. Bei der konstituierenden Sitzung werden der Vorsitzende und dessen Stellvertreter gewählt. Die Elternvertreter/innen der einzelnen Schulstellen bilden den Elternrat der Schulstelle und ernennen eine Ansprechperson. Die Ansprechpersonen der Schulstellen und der Vorsitzende und dessen Stellvertreter des Elternrates bilden die „Arbeitsgruppe Elternrat“.

Der Elternrat des GSP Auer trifft sich bei schulrelevanten Anliegen und Themen und leitet Ideen und Anliegen an die betreffenden Gremien weiter. Die Elternräte der Schulstellen treffen sich mindestens einmal jährlich, um über Themen und Anliegen der Schulstellen zu sprechen. Die Arbeitsgruppe des Elternrates erarbeitet konkrete Vorschläge zu relevanten Themen der Schulorganisation und leitet diese an die entsprechenden Schulgremien weiter.

Schlichtungskommission

Dieses Gremium setzt sich aus der Schulführungskraft, zwei Lehrpersonen und zwei Eltern zusammen. Die schulinterne Schlichtungskommission behandelt die Rekurse gegen Disziplinarmaßnahmen.

Einheitliche Gewerkschaftsvertretung (EGV)

Die Einheitliche Gewerkschaftsvertretung (EGV) besteht aus drei Lehrpersonen, die vom Lehrerkollegium gewählt werden. Sie verhandelt mit der Schulführungskraft über Gewerkschaftsrechte, Sicherheit am Arbeitsplatz und Leistungsprämie.

Verwaltung

Die Verwaltungstätigkeit im Grundschulsprengel Auer wird von einem Team, bestehend aus einer Schulsekretärin und mehreren Sekretariatsassistentinnen, geleistet. Dem Team steht die Schulführungskraft vor. Die Schulwartinnen und Schulwarte sind für die Reinigung und Pflege der Schulgebäude verantwortlich und unterstützen die Arbeit der Lehrpersonen durch technische Assistenz. 

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