Stundentafel
Die verbindliche Grundquote hat die Erreichung der allgemeinen Bildungsziele und den Erwerb der grundlegenden Kompetenzen durch die Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Fächern sowie in den fächerübergreifenden Lernbereichen zum Ziel.
Die der Schule vorbehaltene Pflichtquote dient der Vertiefung des verpflichtenden curricularen Unterrichts, dem Aufholen von Lernrückständen, der Begabungs- und Begabtenförderung und gewährleistet durch Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße die Individualisierung und Personalisierung des Lernens.
Der Wahlbereich trägt den Interessen, Neigungen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung und ergänzt das verpflichtende Unterrichtsangebot der Schule. Der Wahlbereich ist nicht verpflichtend.
Stundentafel ab dem Schuljahr 2018/19 | Download |
Stundenplan
Die Grundschulen von Altrei, Oberradein und Truden beginnen den Nachmittagsunterricht um 13:45 Uhr und beenden ihn um 15:45.
Die Grundschulen von Aldein, Auer und Montan beginnen den Nachmittagsunterricht um 14:00 Uhr und beenden ihn um 16:00 Uhr
Die Aufsicht der Lehrpersonen, welche in der ersten Schulstunde unterrichten, beginnt an allen Schulstellen um 07:40 Uhr. Die Aufsicht für die Fahrschüler wird bei Bedarf gewährleistet.
Der Stundenplan des GSP Auer umfasst für die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen 26 Einheiten, für die Schüler/innen der anderen Klassen 28 Einheiten pro Woche.
Die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen haben am Dienstagnachmittag keinen Unterricht, am Donnerstagnachmittag nur im ersten Semester.
Die Schülerinnen und Schüler der 2., 3., 4. und 5. Klassen haben das ganze Jahr über am Dienstagnachmittag Unterricht. Im ersten Semester findet in diesen Klassenstufen am Donnerstagnachmittag curricularer Unterricht statt. Durch Ansuchen um Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote können Schüler von diesem Nachmittagsunterricht befreit werden.
Im zweiten Semester werden am Donnerstagnachmittag die Wahlfächer angeboten. Der Besuch der Wahlfächer ist freiwillig, nach erfolgter Anmeldung aber verpflichtend.
Im Rahmen der Pflichtquote wird an allen Schulen jahrgangsübergreifend Unterricht nach reformpädagogischen Grundsätzen angeboten.
An allen Schulstellen gibt es bei Nachmittagsunterricht ein Mensaangebot.
Fahrschülerinnen und Fahrschüler werden beim Eintreffen und bis zur Abfahrt des Schülerbusses beaufsichtigt. Die Aufsichtszeit beträgt maximal jeweils 30 Minuten.
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Fachcurricula
Die Fachcurricula sind die Planungsinstrumente der Lehrpersonen. In den Fachcurricula ist festgelegt, welche Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen sich die Schülerinnen und Schüler in den fünf Grundschuljahren aneignen sollen. Das Fachcurriculum ist auf der Homepage veröffentlicht.
Unterricht nach reformpädagogischen Konzepten
Im Grundschulsprengel Auer wird ein Teil des Unterrichts nach reformpädagogischen Ansätzen gestaltet. Das Lernen wird hierbei als eine aktive, kreative Tätigkeit gesehen, die Selbstständigkeit fördert und Eigeninitiative zulässt. Selbstplanung, Selbstorganisation, Verantwortung und Teamfähigkeit sind Merkmale dieser Arbeitsprozesse.
Im Mittelpunkt der Arbeit an den einzelnen Schulstellen stehen die Interessen, Fähigkeiten, Bedürfnisse und Begabungen der Schülerinnen und Schüler. Dabei orientieren sich die Lehrpersonen an den Rahmenrichtlinien des Landes und an den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen im Bereich des Lernens und der Didaktik. Ausschlaggebend für ein erfolgreiches und zukunftsorientiertes Lernen ist eine vielfältige und ansprechende Lernumgebung. Die Lehrpersonen bereiten strukturierte Materialien vor, die handlungsorientiertes und selbsttätiges Lernen ermöglichen.
Inklusion
Eine inklusive Schule zu sein, bedeutet für uns, eine Lernumgebung zu schaffen, in der sowohl individualisierendes als auch gemeinsames Lernen aller Kinder, unabhängig von ihren Voraussetzungen, ermöglicht wird. Um dies zu gewährleisten gibt es folgende Maßnahmen:
- Es wird ein Koordinator für den Bereich Inklusion ernannt.
- Es gibt Fortbildungsangebote im Bereich Inklusion.
- Die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen bleiben so viel wie möglich im Klassenverband.
- Es werden Unterrichtsmethoden angewandt, die die Inklusion aller Schüler fördern.
- Jahrgänge werden durchmischt.
- Reformpädagogische Ansätze werden angewandt.
- Es werden Lernumgebungen geschaffen, in denen sowohl individualisierendes als auch gemeinsames Lernen ermöglicht wird.
- Die Klassenteams planen regelmäßig gemeinsam.
- Es findet ein Austausch zwischen Schule und Elternhaus statt.
Deutsch als Zweitsprache
Um dem Gedanken eines inklusiven Modells gerecht zu werden, werden auch Kinder mit Migrationshintergrund sofort in den Klassenverband aufgenommen. Sind die sprachlichen Hürden sehr hoch, so können folgende Maßnahmen getroffen werden:
- Zur Sprachförderung werden Schülerinnen und Schüler aus mehreren Klassen zusammengeführt.
- Bei Kindern ohne Sprachkompetenzen hat die Sprachförderung für eine gewisse Zeit Priorität vor den anderen Fächern.
- Bei Bedarf wird ein kultureller Mediator angefordert, der die Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Eltern sowie die Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Schülern während des Unterrichts unterstützt.
- Der Bestand des geeigneten und erprobten Materials zur Sprachförderung wird regelmäßig erweitert und steht allen Schulstellen zur Verfügung.
- Schüler und Schülerinnen können in der unterrichtsfreien Zeit auch die Kurse des Sprachenzentrums besuchen.
Lerngespräche
Jedes Kind hat ein Recht auf personalisierten und individualisierten Unterricht. Deshalb werden mit allen Schülerinnen und Schülern Lerngespräche über die Lernentwicklung durchgeführt. Grundlage dafür sind die Selbstreflexion und die Fremdreflexion. Dadurch werden Lern – und Entwicklungsschritte sichtbar und unterstützen so die gesamte Lernentwicklung. Es erfolgt eine Dokumentation in den Bereichen Selbst-, Sozial– und Methodenkompetenz. Die Lerngespräche werden im Rahmen des Unterrichts individuell oder in Kleingruppen geführt. Die Eltern werden darüber in Kenntnis gesetzt.
- Ausgangslage der Schülerin/des Schülers
- Aufzeigen von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten
- Rückmeldung von Beobachtungen
- gemeinsames Formulieren von Zielen
- Vereinbarung von Maßnahmen
Beschluss des Lehrerkollegiums Nr. 12 vom 09.12.2020
Hausaufgaben
Hausaufgaben sollen den Lernprozess der Schüler und Schülerinnen unterstützen.
Die Hausaufgabe soll der Individualität von Kindern Rechnung tragen, indem sie auf die speziellen Förderbedürfnisse von Kindern eingeht. Der Umfang der Hausaufgabe wird dem Lerntempo und dem Leistungsvermögen von Schülerinnen und Schülern angepasst. Hausaufgaben dienen sowohl der individuellen Unterstützung als auch dem Training von Grundfertigkeiten.
Hausaufgaben können von Montag bis Freitag gegeben werden, wobei an Tagen mit Nachmittagsunterricht keine Hausaufgaben für den folgenden Tag gegeben werden dürfen.
Um die Anhäufung von Hausaufgaben und damit eine Überforderung der Schüler/innen zu vermeiden, ist es unumgänglich, dass alle Lehrpersonen des Teams eine Vereinbarung über die Art der Aufgabenzuteilung treffen und die Eltern über diese Vereinbarung in Kenntnis setzen. Diese Vereinbarung soll auch dazu führen, dass Lernzielkontrollen rechtzeitig angekündigt werden und pro Tag jeweils nur eine eingeplant wird.