- Allgemeine Bestimmungen
- Organisation
- Aufträge für Beratung und Mitarbeit
- Personal
- Wettbewerbe
- Performance
- Kontrollierte Körperschaften
- Verwaltungstätigkeiten und Verfahren
- Maßnahmen
- Kontrollen in Unternehmen
- Ausschreibungen und Verträge
- Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen
- Bilanzen
- Immobilien und Vermögensverwaltung
- Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung
- Dienste und Leistungen der Verwaltung
- Zahlungen der Verwaltung
- Öffentliche Bauten
- Planung und Raumordnung
- Umweltinformationen
- Konventionierte private Sanitätsstrukturen
- Außerordentliche Maßnahmen und Notfälle
- Weitere Inhalte
Weitere Inhalte
Bürgerzugang
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen:
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.
Vorschläge zur Veröffentlichung weiterer Inhalte auf der Sektion „Transparente Verwaltung“ können an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: gsd.Auer@schule.suedtirol.it