Bewertung der Lernfortschritte der Schüler*innen
Die periodische Bewertung und die Jahresbewertung der Lernprozesse und Leistungen in den Fächern und im fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung erfolgen in Form eines beschreibenden Urteils.
- Die periodische Bewertung und die Schlussbewertung der Lernprozesse und Leistungen in den Fächern und im fächerübergreifenden Lernbereich gesellschaftliche Bildung erfolgen für die Grundschule in Form eines beschreibenden Urteils.
- Der fächerübergreifende Lernbereich Gesellschaftliche Bildung, die der Schule vorbehaltene Pflichtquote und der Wahlbereich fließen in die Fachbewertung ein.
- Die Bewertung der Fächer Geschichte/Geografie/Naturwissenschaften erfolgt in allen fünf Klassen im Fächerbündel.
- Die Bewertung der Fächer Kunst/Technik erfolgt in allen fünf Klassen im Fächerbündel.
- Die Bewertung in beschreibender Form macht für das Kind nachvollziehbar, in welchem Ausmaß es die angestrebten Kompetenzen erreicht hat. Die beschreibende Bewertung bezieht sich auf den individuellen Lernfortschritt des Kindes. Es wird auf verbale Skalierung verzichtet.
- Die beschreibende Bewertung richtet sich in erster Linie an das Kind und wird in der 2. Person abgefasst.
- Die beschreibende Bewertung wird im ersten Halbjahr im Präsens verfasst.
- Die Bewertung nimmt im 2. Semester Bezug auf die Bewertung für das 1. Halbjahr.
- Im ersten Semester ersetzt eine schriftliche Mitteilung an die Eltern den Bewertungsbogen.
Die Schüler*innen der fünften Klassen erhalten am Ende des zweiten Halbjahres eine Kompetenzbescheinigung, welche eine Ergänzung zum Bewertungsbogen ist. Diese Kompetenzbescheinigung ersetzt im zweiten Halbjahr das Globalurteil.