Anerkennung
außerschulischer Bildungsangebote
Richtlinien für die Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote
Allgemeine Bestimmungen
- Die Freistellung vom Unterricht für anerkannte Bildungstätigkeiten erfolgt während der Stunden der Pfichtquote.
- Die Schüler/innen können für maximal 34 Stunden vom Unterricht befreit werden.
- Die Angebote können sich an folgenden Bereichen orientieren: Musik, Sport, Kultur, Kunst, Soziales)
- Das Bildungsangebot umfasst im Zeitraum vom 1. September bis 15. Juni die Mindestanzahl von 34 Stunden.
- Der regelmäßige Besuch der Angebote ist verpflichtend.
- Die außerschulischen Bildungsträger führen eine Präsenzliste.
- Die außerschulischen Bildungsträger übermitteln der Schule die Bestätigung über den regelmäßigen Besuch der anerkannten Tätigkeit.
- Die Träger sind verpflichtet, unregelmäßigen Besuch oder eine Unterbrechung der Tätigkeit sofort der Schule zu melden.
- Bei Unregelmäßigkeiten kann die Freistellung jederzeit widerrufen oder für das folgende Schuljahr abgelehnt werden.
- Der Schule und der öffentlichen Hand entstehen durch die Anerkennung der außerschulischen Bildungsangebote keine zusätzlichen Kosten.
- Die Schule haftet in keiner Weise bei Unfällen beim Besuch der Angebote der akkreditierten Bildungsträger.
Qualitätskriterien
- Übereinstimmung der Bildungstätigkeit mit dem allgemeinen Bildungsauftrag der Unterstufe, den Rahmenrichtlinien des Landes
und dem Schulprogramm des Grundschulsprengels Auer. - Organisierte, regelmäßige Tätigkeit mit definierter Zielsetzung.
- Klarheit und Transparenz über den Bildungsträger hinsichtlich Rechtsstatus und Organisationsform.
- Transparenz über die Leiterinnen und Leiter der außerschulischen Bildungstätigkeiten und deren Qualifikation.
- Mehrjährige Tätigkeit im entsprechenden Bildungsbereich.
- Die Tätigkeit des Vereins ist nicht gewinnorientiert.
Organisatorische Bestimmungen
- Die Anträge um Akkreditierung müssen innerhalb 31. März eines jeden Jahres in der Direktion des Grundschulsprengels Auer eingereicht werden.
- Der Schulrat begutachtet und genehmigt die Gesuche um Aufnahme in das Schulregister der akkreditierten Bildungsträger.
- Die Akkreditierung gilt bis auf Widerruf der Schule oder des Antragstellers.
- Die Eltern stellen den Antrag um Freistellung innerhalb 31. Mai eines jeden Jahres.
- Der Antrag kann innerhalb 1. September des Jahres zurückgezogen werden.
- Die Schule stellt sowohl den Antragstellern als auch den Eltern die notwendigen Formulare zur Verfügung.
- Die Bestimmungen, Kriterien und alle Formulare werden auf der Homepage der Schule veröffentlicht.