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Eltern in der Schule

Eltern und Schulen haben gemeinsame Interessen: Schülerinnen und Schüler sollen erfolgreich und in einer möglichst angenehmen Atmosphäre lernen und ihre Ziele erreichen können. Eine gut funktionierende Zusammenarbeit von Schule und Eltern fördert das Wohl der Kinder und und nachweislich auch deren Lern- und Bildungserfolg. Sie gilt als Qualitätsmerkmal einer guten Schule.

Wir legen großen Wert auf die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus, denn nur gemeinsam können die bestmöglichen Bedingungen für gutes Lernen gewährleistet werden. Die Unterstützung und das Interesse der Eltern an der Bildung Ihrer Kinder sind von unschätzbarem Wert.

Die Homepage soll Ihnen nicht nur Einblicke in das Schulleben bieten, sondern auch als Informationsquelle dienen. Wichtige Ankündigungen, Termine, Aktivitäten und Veranstaltungen, die das Lernen Ihres Kindes betreffen finden Sie hier.

Hurra, ich komme in die Schule! (Informationen zur Einschreibung in die 1. Klasse)

Werte Eltern und Erziehungsberechtigte der einzuschulenden Kinder, noch mitten im Kindergartenjahr steht bereits die Einschreibung in die erste Klasse der Grundschule an.

Die Einschreibungen für das Schuljahr 2026/2027 erfolgen nur online und finden vom 10. bis zum 24. Januar 2026 statt.

Welche Kinder müssen eingeschrieben werden? 

Kinder, die innerhalb 31. August das 6. Lebensjahr vollenden, müssen in der gebietsmäßig zuständigen Schuldirektion eingeschrieben werden.

Welche Kinder können eingeschrieben werden?

Kinder, die im Zeitraum vom 01. September 2026 bis 30. April 2027 das 6. Lebensjahr vollenden, können eingeschrieben werden.

Falls Sie Zweifel haben, ob Sie Ihr Kind, sofern es ein „Kannkind“ ist, einschreiben sollen oder nicht, bitte scheuen Sie nicht davor zurück, sich bei den pädagogischen Fachkräften im Kindergarten oder im Pädagogischen Beratungszentrum im Schulamt beraten zu lassen. Gerne können Sie auch mit der Schulführungskraft Kontakt aufnehmen. Auf jeden Fall sollte eine Entscheidung getroffen werden, die die bestmögliche Entwicklung des Kindes gewährleistet.

Online-Einschreibungen in die 1. Klasse der Grundschule

zum Download verfügbar

INFO SPEZIAL - WILLKOMMEN IN DER SCHULE

Ein Elternratgeber zu Schulanfang

Bewertung der Schüler*innen

Die periodische Bewertung und die Jahresbewertung der Lernprozesse und Leistungen in allen Fächern (Grundquote) sowie des Verhaltens erfolgen in Form eines synthetischen Urteils mit den Bezeichnungen „Ausgezeichnet“, „Sehr gut“, „Gut“, „Zufriedenstellend“, „Ausreichend“, „Nicht ausreichend“.

Die periodische Bewertung und die Jahresbewertung der allgemeinen Lernentwicklung der Schüler:innen erfolgen weiterhin in beschreibender Form.

Für alle Endbewertungen der einzelnen Fächer gelten ab dem Schuljahr 2025-26 folgende Niveaustufen:

 

ausgezeichnet Der Schüler/Die Schülerin hat erweiterte Kompetenzen gesichert und

zusätzliche Fertigkeiten und Fähigkeiten gezeigt.

sehr gut Der Schüler/Die Schülerin hat erweiterte Kompetenzen erreicht,
gut Der Schüler/Die Schülerin hat grundlegende und einige erweiterte

Kompetenzen erreicht.

zufriedenstellend Der Schüler/Die Schülerin hat grundlegende Kompetenzen erreicht.
ausreichend Der Schüler/Die Schülerin hat die meisten grundlegenden

Kompetenzen erreicht.

nicht

ausreichend

Der Schüler/Die Schülerin hat die grundlegenden Kompetenzen nicht

erreicht.

Die Bewertung des Verhaltens mittels synthetischen Urteils erfolgt aufgrund der Dokumentation im digitalen Register und aufgrund der Beobachtungen der Lehrpersonen in den einzelnen Fachbereichen.

Rücksichtnahme geht freundlich mit anderen um, nimmt Rücksicht, hilft

anderen

Kooperationsfähigkeit arbeitet gut im Team, hört anderen zu und kann sich

einfügen

Konfliktverhalten löst Streit friedlich, sucht Hilfe, wenn nötig
Regelverhalten hält sich an Regeln in der Klasse und im Schulhaus
Verantwortung übernimmt    kleine    Aufgaben   zuverlässig,   achtet    auf

gemeinsame Sachen

Am Ende des ersten Halbjahres wird kein Mitteilungsblatt gedruckt, sondern die Eltern sehen den Bewertungsbogen im digitalen Register ein.

Die Bewertung im 2. Semester nimmt Bezug auf die Bewertung für das 1. Halbjahr.

Die Schüler*innen der fünften Klassen erhalten am Ende des zweiten Halbjahres eine Kompetenzbescheinigung, welche eine Ergänzung zum Bewertungsbogen ist. Diese Kompetenzbescheinigung ersetzt im zweiten Halbjahr das Globalurteil.

Disziplinarordnung

Disziplinarmaßnahmen in der Grundschule dienen dazu, ein geordnetes und respektvolles Lernumfeld zu sichern. Sie sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, Regeln zu verstehen, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen und soziale Kompetenzen zu entwickeln. Dabei stehen pädagogische Lösungen im Vordergrund: klare Gesprächsführung, transparente Regeln und konsequente, altersgerechte Reaktionen auf Fehlverhalten. Ziel ist nicht die Bestrafung, sondern die Förderung eines positiven Miteinanders und die Stärkung der Selbstregulation der Kinder.

Schülercharta

 

Disziplinarmaßnahmen

Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote

Allgemeine Bestimmungen

Die Freistellung vom Unterricht für anerkannte Bildungstätigkeiten erfolgt während der Stunden der Pflichtquote.

Die SchülerInnen können für maximal 34 Stunden vom Unterricht befreit werden.

Die Angebote können sich an folgenden Bereichen orientieren: Musik, Sport, Kultur, Kunst, Soziales

Das Bildungsangebot umfasst im Zeitraum vom 01. September bis 15. Juni die Mindestanzahl von 34 Stunden.

Der regelmäßige Besuch der Angebote ist verpflichtend.

Die außerschulischen Bildungsträger führen eine Präsenzliste und übermitteln der Schule die Bestätigung über den regelmäßigen Besuch der anerkannten Tätigkeit. Sie sind außerdem verpflichtet, unregelmäßigen Besuch oder eine Unterbrechung der Tätigkeit sofort der Schule zu melden.

Bei Unregelmäßigkeiten kann die Freistellung jederzeit widerrufen oder für das folgende Schuljahr abgelehnt werden.

Der Schule und der öffentlichen Hand entstehen durch die Anerkennung der außerschulischen Bildungsangebote keine zusätzlichen Kosten.

Die Schule haftet in keiner Weise bei Unfällen beim Besuch der Angebote der akkreditierten Bildungsträger.

Antrag um Anerkennung außerschulisches Bildungsguthaben

zum Download verfügbar

Vom Grundschulsprengel Auer akkreditierte Vereine

Liste der akkreditierten Vereine

Vom Land akkreditierte Vereine

Liste der akkreditierten Vereine

Abwesenheit vom Unterricht

Voraussehbare Absenzen von Schülerinnen und Schülern sollen im Voraus den Lehrpersonen gemeldet werden. Die Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule erfolgt ausschließlich im Digitalen Register. Absenzen der Schüler:innen müssen am selbigen Tag innerhalb 08:00 Uhr von den Eltern im Digitalen Register vermerkt werden. Wenn Eltern während der Unterrichtszeit Kinder aus der Klasse nehmen möchten, müssen diese von autorisierten Erwachsenen abgeholt werden.

Das elektronische Schulregister

Online-Plattform zur Verwaltung der schulischen Fortschritte der Schüler.

Was ist es?

Das elektronische Schulregister ist eine Online-Plattform, die es den Lehrpersonen ermöglicht, die wichtigsten Daten über die schulischen Fortschritte ihrer Schüler*innen einzugeben. Es ist auch ein nützliches Instrument für den Kontakt und die Beziehung zwischen Schule und Familie. Die Eltern können auf das Register zugreifen und alle Informationen über die schulischen Leistungen ihres Kindes einsehen. Über das elektronische Register können sie auch von der Schule selbst zu Gesprächen kontaktiert werden. Darüber hinaus können auch die Schüler*innen auf das Register zugreifen, um alle zugewiesenen Hausaufgaben und alle Mitteilungen der Schule einzusehen, und sie haben die Möglichkeit, ihre eigenen Leistungen im Online-Register zu sehen.

Zugang zu diesem Dienst

Sie können auf den Dienst zugreifen, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.

Hier klicken

Standorte, an denen der Dienst angeboten wird

Was Sie benötigen

digitales Gerät wie smartphone oder Computer, Internet, Zugangsdaten

Zugang zum System

31/ago

Abrufen der Anmeldedaten. Wenn die Zugangsdaten noch nicht vom Sekretariat zur Verfügung gestellt wurden, wenden Sie sich an das Sekretariat.

Kontakte

Tel: 0471 – 810436

Email: gsd.auer@schule.suedtirol.it

Für den Dienst zuständige Struktur

Weitere Auskünfte

Für weitere Informationen zu diesem Dienst wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.

Wozu dient es?

digitales Gerät wie smartphone oder Computer, Internet, Zugangsdaten

Kurze Beschreibung

Das elektronische Schulregister ist eine Online-Plattform, die es den Lehrern ermöglicht, die wichtigsten Daten über den schulischen Fortschritt ihrer Schüler einzugeben.

Vorgangsweise bei Kopfläusen

Hier finden Sie die Mitteilung des Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit des Südtiroler Sanitätsbetriebes.