Das ist mein versteckter Link
Und das ist die tolle Beschreibung dazu...
Eltern und Schulen haben gemeinsame Interessen: Schülerinnen und Schüler sollen erfolgreich und in einer möglichst angenehmen Atmosphäre lernen und ihre Ziele erreichen können. Eine gut funktionierende Zusammenarbeit von Schule und Eltern fördert das Wohl der Kinder und und nachweislich auch deren Lern- und Bildungserfolg. Sie gilt als Qualitätsmerkmal einer guten Schule.
Wir legen großen Wert auf die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus, denn nur gemeinsam können die bestmöglichen Bedingungen für gutes Lernen gewährleistet werden. Die Unterstützung und das Interesse der Eltern an der Bildung Ihrer Kinder sind von unschätzbarem Wert.
Die Homepage soll Ihnen nicht nur Einblicke in das Schulleben bieten, sondern auch als Informationsquelle dienen. Wichtige Ankündigungen, Termine, Aktivitäten und Veranstaltungen, die das Lernen Ihres Kindes betreffen finden Sie hier.
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Werte Eltern und Erziehungsberechtigte der einzuschulenden Kinder, noch mitten im Kindergartenjahr steht bereits die Einschreibung in die erste Klasse der Grundschule an.
Die Einschreibungen für das Schuljahr 2024/2025 erfolgen nur online und finden vom 10. bis zum 24. Januar 2024 statt.
Welche Kinder müssen eingeschrieben werden?
Kinder, die innerhalb 31. August 2024 das 6. Lebensjahr vollenden, müssen in der gebietsmäßig zuständigen Schuldirektion eingeschrieben werden.
Welche Kinder können eingeschrieben werden?
Kinder, die im Zeitraum vom 01. September 2024 bis 30. April 2025 das 6. Lebensjahr vollenden, können eingeschrieben werden.
Falls Sie Zweifel haben, ob Sie Ihr Kind, sofern es ein „Kannkind“ ist, einschreiben sollen oder nicht, bitte scheuen Sie nicht davor zurück, sich bei den pädagogischen Fachkräften im Kindergarten oder im Pädagogischen Beratungszentrum im Schulamt beraten zu lassen. Gerne können Sie auch mit der Schulführungskraft Kontakt aufnehmen. Auf jeden Fall sollte eine Entscheidung getroffen werden, die die bestmögliche Entwicklung des Kindes gewährleistet.
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Ein Elternratgeber zu Schulanfang
Die periodische Bewertung und die Jahresbewertung der Lernprozesse und Leistungen in den Fächern und im fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung erfolgen in Form eines beschreibenden Urteils.
Die Schüler*innen der fünften Klassen erhalten am Ende des zweiten Halbjahres eine Kompetenzbescheinigung, welche eine Ergänzung zum Bewertungsbogen ist. Diese Kompetenzbescheinigung ersetzt im zweiten Halbjahr das Globalurteil.
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Disziplinarordnung des Grundschulsprengels Auer
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Allgemeine Bestimmungen
Die Freistellung vom Unterricht für anerkannte Bildungstätigkeiten erfolgt während der Stunden der Pflichtquote.
Die SchülerInnen können für maximal 34 Stunden vom Unterricht befreit werden.
Die Angebote können sich an folgenden Bereichen orientieren: Musik, Sport, Kultur, Kunst, Soziales
Das Bildungsangebot umfasst im Zeitraum vom 01. September bis 15. Juni die Mindestanzahl von 34 Stunden.
Der regelmäßige Besuch der Angebote ist verpflichtend.
Die außerschulischen Bildungsträger führen eine Präsenzliste und übermitteln der Schule die Bestätigung über den regelmäßigen Besuch der anerkannten Tätigkeit. Sie sind außerdem verpflichtet, unregelmäßigen Besuch oder eine Unterbrechung der Tätigkeit sofort der Schule zu melden.
Bei Unregelmäßigkeiten kann die Freistellung jederzeit widerrufen oder für das folgende Schuljahr abgelehnt werden.
Der Schule und der öffentlichen Hand entstehen durch die Anerkennung der außerschulischen Bildungsangebote keine zusätzlichen Kosten.
Die Schule haftet in keiner Weise bei Unfällen beim Besuch der Angebote der akkreditierten Bildungsträger.
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Liste der akkreditierten Vereine
Liste der akkreditierten Vereine
Voraussehbare Absenzen von Schülerinnen und Schülern sollen im Voraus den Lehrpersonen gemeldet werden. Die Lehrperson vermerkt die Absenz im Klassenbuch. Wenn Eltern während der Unterrichtszeit Kinder aus der Klasse nehmen möchten, müssen diese von autorisierten Erwachsenen abgeholt werden.
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Online-Plattform zur Verwaltung der schulischen Fortschritte der Schüler.
Das elektronische Schulregister ist eine Online-Plattform, die es den Lehrpersonen ermöglicht, die wichtigsten Daten über die schulischen Fortschritte ihrer Schüler*innen einzugeben. Es ist auch ein nützliches Instrument für den Kontakt und die Beziehung zwischen Schule und Familie. Die Eltern können auf das Register zugreifen und alle Informationen über die schulischen Leistungen ihres Kindes einsehen. Über das elektronische Register können sie auch von der Schule selbst zu Gesprächen kontaktiert werden. Darüber hinaus können auch die Schüler*innen auf das Register zugreifen, um alle zugewiesenen Hausaufgaben und alle Mitteilungen der Schule einzusehen, und sie haben die Möglichkeit, ihre eigenen Leistungen im Online-Register zu sehen.
Sie können auf den Dienst zugreifen, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.
Truidn 2
39040
8-16
digitales Gerät wie smartphone oder Computer, Internet, Zugangsdaten
31/ago
Abrufen der Anmeldedaten. Wenn die Zugangsdaten noch nicht vom Sekretariat zur Verfügung gestellt wurden, wenden Sie sich an das Sekretariat.
Tel: 0471 – 810436
Email: gsd.auer@schule.suedtirol.it
Für weitere Informationen zu diesem Dienst wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
digitales Gerät wie smartphone oder Computer, Internet, Zugangsdaten
Das elektronische Schulregister ist eine Online-Plattform, die es den Lehrern ermöglicht, die wichtigsten Daten über den schulischen Fortschritt ihrer Schüler einzugeben.