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Die Räumlichkeiten der Grundschulen des Grundschulsprengels Auer können sowohl während des Schuljahres als auch während der Sommermonate für außerschulische Tätigkeiten genutzt werden.
Vereine, Organisationen und Privatpersonen können ihr Ansuchen um Benutzungsgenehmigung für Tätigkeiten, die während der Sommermonate in den Räumlichkeiten der Grundschulen stattfinden, bis spätestens 30. April d. J. einreichen. Für Tätigkeiten, die während des nächsten Schuljahres stattfinden, müssen die Gesuche hingegen innerhalb 15. Juni d. J. eingereicht werden.
Für kurzfristig organisierte Veranstaltungen kann auch während des Schuljahres, jedoch wenigstens 14 Tage vor Beginn der Benutzung, angesucht werden.
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Allgemeine Bestimmungen
Qualitätskriterien
Organisatorische Bestimmungen
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