Das ist mein versteckter Link
Und das ist die tolle Beschreibung dazu...
Eltern und Schulen haben gemeinsame Interessen: Schülerinnen und Schüler sollen erfolgreich und in einer möglichst angenehmen Atmosphäre lernen und ihre Ziele erreichen können. Eine gut funktionierende Zusammenarbeit von Schule und Eltern fördert das Wohl der Kinder und und nachweislich auch deren Lern- und Bildungserfolg. Sie gilt als Qualitätsmerkmal einer guten Schule.
Wir legen großen Wert auf die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus, denn nur gemeinsam können die bestmöglichen Bedingungen für gutes Lernen gewährleistet werden. Die Unterstützung und das Interesse der Eltern an der Bildung Ihrer Kinder sind von unschätzbarem Wert.
Die Homepage soll Ihnen nicht nur Einblicke in das Schulleben bieten, sondern auch als Informationsquelle dienen. Wichtige Ankündigungen, Termine, Aktivitäten und Veranstaltungen, die das Lernen Ihres Kindes betreffen finden Sie hier.
Werte Eltern und Erziehungsberechtigte der einzuschulenden Kinder, noch mitten im Kindergartenjahr steht bereits die Einschreibung in die erste Klasse der Grundschule an.
Die Einschreibungen für das Schuljahr 2026/2027 erfolgen nur online und finden vom 10. bis zum 24. Januar 2026 statt.
Welche Kinder müssen eingeschrieben werden?
Kinder, die innerhalb 31. August das 6. Lebensjahr vollenden, müssen in der gebietsmäßig zuständigen Schuldirektion eingeschrieben werden.
Welche Kinder können eingeschrieben werden?
Kinder, die im Zeitraum vom 01. September 2026 bis 30. April 2027 das 6. Lebensjahr vollenden, können eingeschrieben werden.
Falls Sie Zweifel haben, ob Sie Ihr Kind, sofern es ein „Kannkind“ ist, einschreiben sollen oder nicht, bitte scheuen Sie nicht davor zurück, sich bei den pädagogischen Fachkräften im Kindergarten oder im Pädagogischen Beratungszentrum im Schulamt beraten zu lassen. Gerne können Sie auch mit der Schulführungskraft Kontakt aufnehmen. Auf jeden Fall sollte eine Entscheidung getroffen werden, die die bestmögliche Entwicklung des Kindes gewährleistet.
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Ein Elternratgeber zu Schulanfang
Die periodische Bewertung und die Jahresbewertung der Lernprozesse und Leistungen in allen Fächern (Grundquote) sowie des Verhaltens erfolgen in Form eines synthetischen Urteils mit den Bezeichnungen „Ausgezeichnet“, „Sehr gut“, „Gut“, „Zufriedenstellend“, „Ausreichend“, „Nicht ausreichend“.
Die periodische Bewertung und die Jahresbewertung der allgemeinen Lernentwicklung der Schüler:innen erfolgen weiterhin in beschreibender Form.
Für alle Endbewertungen der einzelnen Fächer gelten ab dem Schuljahr 2025-26 folgende Niveaustufen:
| ausgezeichnet | Der Schüler/Die Schülerin hat erweiterte Kompetenzen gesichert und
zusätzliche Fertigkeiten und Fähigkeiten gezeigt. |
| sehr gut | Der Schüler/Die Schülerin hat erweiterte Kompetenzen erreicht, |
| gut | Der Schüler/Die Schülerin hat grundlegende und einige erweiterte
Kompetenzen erreicht. |
| zufriedenstellend | Der Schüler/Die Schülerin hat grundlegende Kompetenzen erreicht. |
| ausreichend | Der Schüler/Die Schülerin hat die meisten grundlegenden
Kompetenzen erreicht. |
| nicht
ausreichend |
Der Schüler/Die Schülerin hat die grundlegenden Kompetenzen nicht
erreicht. |
Die Bewertung des Verhaltens mittels synthetischen Urteils erfolgt aufgrund der Dokumentation im digitalen Register und aufgrund der Beobachtungen der Lehrpersonen in den einzelnen Fachbereichen.
| Rücksichtnahme | geht freundlich mit anderen um, nimmt Rücksicht, hilft
anderen |
| Kooperationsfähigkeit | arbeitet gut im Team, hört anderen zu und kann sich
einfügen |
| Konfliktverhalten | löst Streit friedlich, sucht Hilfe, wenn nötig |
| Regelverhalten | hält sich an Regeln in der Klasse und im Schulhaus |
| Verantwortung | übernimmt kleine Aufgaben zuverlässig, achtet auf
gemeinsame Sachen |
Am Ende des ersten Halbjahres wird kein Mitteilungsblatt gedruckt, sondern die Eltern sehen den Bewertungsbogen im digitalen Register ein.
Die Bewertung im 2. Semester nimmt Bezug auf die Bewertung für das 1. Halbjahr.
Die Schüler*innen der fünften Klassen erhalten am Ende des zweiten Halbjahres eine Kompetenzbescheinigung, welche eine Ergänzung zum Bewertungsbogen ist. Diese Kompetenzbescheinigung ersetzt im zweiten Halbjahr das Globalurteil.
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Disziplinarmaßnahmen in der Grundschule dienen dazu, ein geordnetes und respektvolles Lernumfeld zu sichern. Sie sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, Regeln zu verstehen, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen und soziale Kompetenzen zu entwickeln. Dabei stehen pädagogische Lösungen im Vordergrund: klare Gesprächsführung, transparente Regeln und konsequente, altersgerechte Reaktionen auf Fehlverhalten. Ziel ist nicht die Bestrafung, sondern die Förderung eines positiven Miteinanders und die Stärkung der Selbstregulation der Kinder.
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Allgemeine Bestimmungen
Die Freistellung vom Unterricht für anerkannte Bildungstätigkeiten erfolgt während der Stunden der Pflichtquote.
Die SchülerInnen können für maximal 34 Stunden vom Unterricht befreit werden.
Die Angebote können sich an folgenden Bereichen orientieren: Musik, Sport, Kultur, Kunst, Soziales
Das Bildungsangebot umfasst im Zeitraum vom 01. September bis 15. Juni die Mindestanzahl von 34 Stunden.
Der regelmäßige Besuch der Angebote ist verpflichtend.
Die außerschulischen Bildungsträger führen eine Präsenzliste und übermitteln der Schule die Bestätigung über den regelmäßigen Besuch der anerkannten Tätigkeit. Sie sind außerdem verpflichtet, unregelmäßigen Besuch oder eine Unterbrechung der Tätigkeit sofort der Schule zu melden.
Bei Unregelmäßigkeiten kann die Freistellung jederzeit widerrufen oder für das folgende Schuljahr abgelehnt werden.
Der Schule und der öffentlichen Hand entstehen durch die Anerkennung der außerschulischen Bildungsangebote keine zusätzlichen Kosten.
Die Schule haftet in keiner Weise bei Unfällen beim Besuch der Angebote der akkreditierten Bildungsträger.
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Liste der akkreditierten Vereine
Liste der akkreditierten Vereine
Voraussehbare Absenzen von Schülerinnen und Schülern sollen im Voraus den Lehrpersonen gemeldet werden. Die Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule erfolgt ausschließlich im Digitalen Register. Absenzen der Schüler:innen müssen am selbigen Tag innerhalb 08:00 Uhr von den Eltern im Digitalen Register vermerkt werden. Wenn Eltern während der Unterrichtszeit Kinder aus der Klasse nehmen möchten, müssen diese von autorisierten Erwachsenen abgeholt werden.
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Piattaforma online per gestire l'andamento scolastico degli alunni.
Il registro elettronico scolastico è una piattaforma online che permette al docente di inserire i principali dati sull’andamento scolastico dei propri alunni. È inoltre uno strumento utile nel rapporto scuola-famiglia. I genitori, infatti, possono accedere al registro e prendere visione di tutte le informazioni inerenti al rendimento scolastico del proprio figlio. Tramite il registro elettronico possono inoltre essere contattati dalla scuola stessa per eventuali colloqui. Per di più, il registro elettronico ha molti vantaggi anche per gli studenti, i quali possono accedere al registro per vedere tutti i compiti assegnati ed eventuali comunicazioni della scuola, oltre alla possibilità di visionare il proprio rendimento trascritto all’interno del registro online.
Per accedere al servizio è possibile collegarsi al link di seguito indicato.
Truidn 2
CAP
8-16
Piattaforma online per gestire l’andamento scolastico degli alunni.
31/ago
Accesso al sistema: recupero credenziali. Se le credenziali non sono state ancora fornite dalla segreteria, contattare la segreteria scolastica.
Tel: 0471 – 810436
Email: gsd.auer@schule.suedtirol.it
Per ulteriori informazioni su questo servizio contattare la segreteria.
Piattaforma online per gestire l’andamento scolastico degli alunni.
Il registro elettronico scolastico è una piattaforma online che permette al docente di inserire i principali dati sull’andamento scolastico dei propri alunni.
Hier finden Sie die Mitteilung des Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
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