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Eltern in der Schule

Eltern und Schulen haben gemeinsame Interessen: Schülerinnen und Schüler sollen erfolgreich und in einer möglichst angenehmen Atmosphäre lernen und ihre Ziele erreichen können. Eine gut funktionierende Zusammenarbeit von Schule und Eltern fördert das Wohl der Kinder und und nachweislich auch deren Lern- und Bildungserfolg. Sie gilt als Qualitätsmerkmal einer guten Schule.

Wir legen großen Wert auf die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus, denn nur gemeinsam können die bestmöglichen Bedingungen für gutes Lernen gewährleistet werden. Die Unterstützung und das Interesse der Eltern an der Bildung Ihrer Kinder sind von unschätzbarem Wert.

Die Homepage soll Ihnen nicht nur Einblicke in das Schulleben bieten, sondern auch als Informationsquelle dienen. Wichtige Ankündigungen, Termine, Aktivitäten und Veranstaltungen, die das Lernen Ihres Kindes betreffen finden Sie hier.

Hurra, ich komme in die Schule! (Informationen zur Einschreibung in die 1. Klasse)

Werte Eltern und Erziehungsberechtigte der einzuschulenden Kinder, noch mitten im Kindergartenjahr steht bereits die Einschreibung in die erste Klasse der Grundschule an.

Die Einschreibungen für das Schuljahr 2025/2026 erfolgen nur online und finden vom 10. bis zum 24. Januar 2025 statt.

Welche Kinder müssen eingeschrieben werden? 

Kinder, die innerhalb 31. August das 6. Lebensjahr vollenden, müssen in der gebietsmäßig zuständigen Schuldirektion eingeschrieben werden.

Welche Kinder können eingeschrieben werden?

Kinder, die im Zeitraum vom 01. September 2025 bis 30. April 2026 das 6. Lebensjahr vollenden, können eingeschrieben werden.

Falls Sie Zweifel haben, ob Sie Ihr Kind, sofern es ein „Kannkind“ ist, einschreiben sollen oder nicht, bitte scheuen Sie nicht davor zurück, sich bei den pädagogischen Fachkräften im Kindergarten oder im Pädagogischen Beratungszentrum im Schulamt beraten zu lassen. Gerne können Sie auch mit der Schulführungskraft Kontakt aufnehmen. Auf jeden Fall sollte eine Entscheidung getroffen werden, die die bestmögliche Entwicklung des Kindes gewährleistet.

Online-Einschreibungen in die 1. Klasse der Grundschule

zum Download verfügbar

INFO SPEZIAL - WILLKOMMEN IN DER SCHULE

Ein Elternratgeber zu Schulanfang

Bewertung der Schüler*innen

Die periodische Bewertung und die Jahresbewertung der Lernprozesse und Leistungen in den Fächern und im fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung erfolgen in Form eines beschreibenden Urteils.

  • Die periodische Bewertung und die Schlussbewertung der Lernprozesse und Leistungen in den Fächern und im fächerübergreifenden Lernbereich gesellschaftliche Bildung erfolgen für die Grundschule in Form eines beschreibenden Urteils.
  • Der fächerübergreifende Lernbereich Gesellschaftliche Bildung, die der Schule vorbehaltene Pflichtquote und der Wahlbereich fließen in die Fachbewertung ein.
  • Die Bewertung der Fächer Geschichte/Geografie/Naturwissenschaften erfolgt in allen fünf Klassen im Fächerbündel.
  • Die Bewertung der Fächer Kunst/Technik erfolgt in allen fünf Klassen im Fächerbündel.
  • Die Bewertung in beschreibender Form macht für das Kind nachvollziehbar, in welchem Ausmaß es die angestrebten Kompetenzen erreicht hat. Die beschreibende Bewertung bezieht sich auf den individuellen Lernfortschritt des Kindes. Es wird auf verbale Skalierung verzichtet.
  • Die beschreibende Bewertung richtet sich in erster Linie an das Kind und wird in der 2. Person abgefasst.
  • Die beschreibende Bewertung wird im ersten Halbjahr im Präsens verfasst.
  • Die Bewertung nimmt im 2. Semester Bezug auf die Bewertung für das 1. Halbjahr.
  • Im ersten Semester ersetzt eine schriftliche Mitteilung an die Eltern den Bewertungsbogen.

Die Schüler*innen der fünften Klassen erhalten am Ende des zweiten Halbjahres eine Kompetenzbescheinigung, welche eine Ergänzung zum Bewertungsbogen ist. Diese Kompetenzbescheinigung ersetzt im zweiten Halbjahr das Globalurteil.

Disziplinarordnung

Disziplinarordnung des Grundschulsprengels Auer

Schülercharta

Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote

Allgemeine Bestimmungen

Die Freistellung vom Unterricht für anerkannte Bildungstätigkeiten erfolgt während der Stunden der Pflichtquote.

Die SchülerInnen können für maximal 34 Stunden vom Unterricht befreit werden.

Die Angebote können sich an folgenden Bereichen orientieren: Musik, Sport, Kultur, Kunst, Soziales

Das Bildungsangebot umfasst im Zeitraum vom 01. September bis 15. Juni die Mindestanzahl von 34 Stunden.

Der regelmäßige Besuch der Angebote ist verpflichtend.

Die außerschulischen Bildungsträger führen eine Präsenzliste und übermitteln der Schule die Bestätigung über den regelmäßigen Besuch der anerkannten Tätigkeit. Sie sind außerdem verpflichtet, unregelmäßigen Besuch oder eine Unterbrechung der Tätigkeit sofort der Schule zu melden.

Bei Unregelmäßigkeiten kann die Freistellung jederzeit widerrufen oder für das folgende Schuljahr abgelehnt werden.

Der Schule und der öffentlichen Hand entstehen durch die Anerkennung der außerschulischen Bildungsangebote keine zusätzlichen Kosten.

Die Schule haftet in keiner Weise bei Unfällen beim Besuch der Angebote der akkreditierten Bildungsträger.

Antrag um Anerkennung außerschulisches Bildungsguthaben

zum Download verfügbar

Vom Grundschulsprengel Auer akkreditierte Vereine

Liste der akkreditierten Vereine

Vom Land akkreditierte Vereine

Liste der akkreditierten Vereine

Abwesenheit vom Unterricht

Voraussehbare Absenzen von Schülerinnen und Schülern sollen im Voraus den Lehrpersonen gemeldet werden. Die Lehrperson vermerkt die Absenz im Klassenbuch. Wenn Eltern während der Unterrichtszeit Kinder aus der Klasse nehmen möchten, müssen diese von autorisierten Erwachsenen abgeholt werden.

Registro elettronico

Piattaforma online per gestire l'andamento scolastico degli alunni.

Cos'è

Il registro elettronico scolastico è una piattaforma online che permette al docente di inserire i principali dati sull’andamento scolastico dei propri alunni. È inoltre uno strumento utile nel rapporto scuola-famiglia. I genitori, infatti, possono accedere al registro e prendere visione di tutte le informazioni inerenti al rendimento scolastico del proprio figlio. Tramite il registro elettronico possono inoltre essere contattati dalla scuola stessa per eventuali colloqui. Per di più, il registro elettronico ha molti vantaggi anche per gli studenti, i quali possono accedere al registro per vedere tutti i compiti assegnati ed eventuali comunicazioni della scuola, oltre alla possibilità di visionare il proprio rendimento trascritto all’interno del registro online.

Come si accede al servizio

Per accedere al servizio è possibile collegarsi al link di seguito indicato.

Clicca qui

Luoghi in cui viene erogato il servizio

Cosa serve

Piattaforma online per gestire l’andamento scolastico degli alunni.

Tempi e scadenze

31/ago

Accesso al sistema: recupero credenziali. Se le credenziali non sono state ancora fornite dalla segreteria, contattare la segreteria scolastica.

Contatti

Ulteriori informazioni

Per ulteriori informazioni su questo servizio contattare la segreteria.

A cosa serve

Piattaforma online per gestire l’andamento scolastico degli alunni.

Descrizione breve

Il registro elettronico scolastico è una piattaforma online che permette al docente di inserire i principali dati sull’andamento scolastico dei propri alunni.

Vorgangsweise bei Kopfläusen

Hier finden Sie die Mitteilung des Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit des Südtiroler Sanitätsbetriebes.